LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.01.2009
L 6 U 116/05
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 278/02

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.01.2009 (L 6 U 116/05) - DRsp Nr. 2012/9204

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2009 - Aktenzeichen L 6 U 116/05

DRsp Nr. 2012/9204

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, ob bei der Klägerin eine Berufskrankheit (BK) nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können - (BK 5101) anzuerkennen und ihr deshalb eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen ist.