LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.08.2011
L 1 R 245/10
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 23.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 73/09

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.08.2011 (L 1 R 245/10) - DRsp Nr. 2011/18798

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.08.2011 - Aktenzeichen L 1 R 245/10

DRsp Nr. 2011/18798

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 23. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzuzahlen hat.

Der am ... 1947 geborene Kläger war seit dem 15. Dezember 1976 im Beitrittsgebiet als selbständiger Rechtsanwalt tätig und zahlte seit Beginn der Tätigkeit Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Einen nach erlittenem Infarkt am 13. September 2004 gestellten Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 15. November 2004 ab. Widerspruch (Widerspruchsbescheid vom 01. Juni 2005) und die auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gerichtete Klage blieben erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Dessau vom 29. August 2006 - S 12 R 409/05 -). Die dagegen eingelegte Berufung (L 1 R 498/06) nahm der Kläger im September 2007 zurück. Beiträge entrichtete er ab November 2004 nicht mehr. - Seit dem 01. Januar 2008 erhält er von der Beklagten eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.