LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.08.2011
L 1 R 139/10
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 31.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 485/08

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.08.2011 (L 1 R 139/10) - DRsp Nr. 2011/18725

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.08.2011 - Aktenzeichen L 1 R 139/10

DRsp Nr. 2011/18725

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 31. März 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) hat.

Die am ... 1955 geborene Klägerin beantragte am 16. Mai 2007 bei der Beklagten eine Rente wegen Erwerbsminderung und gab dazu an, sie leide unter Multipler Sklerose, einer geminderten Belastbarkeit sowie Störungen der Sensibilität, der Feinmotorik und der vegetativen Funktionen.