LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.10.2011
L 2 AL 84/08
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 22.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 AL 764/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.10.2011 (L 2 AL 84/08) - DRsp Nr. 2012/7760

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 84/08

DRsp Nr. 2012/7760

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 22. September 2008 wird abgeändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. Oktober 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Dezember 2006 sowie des Bescheides vom 8. Januar 2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30. März 2009 verurteilt, dem Kläger die Kosten der Beschaffung der Hörgeräte KINDsynchro HS in Höhe von 3.760 EUR zu erstatten.

Der Hilfsantrag der Beklagten wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.

Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) in Form der Erstattung von von ihm verauslagten Kosten für die Versorgung mit Hörgeräten in Höhe von 3.760,00 Euro.

Der am ... 1971 geborene Kläger ist Diplomverwaltungswirt (FH). Er ist seit September 2002 als Sachbearbeiter Rechtsbehelfe bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (künftig: Arbeitgeberin) tätig.