LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.03.2011
L 2 AL 85/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 11.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 483/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.03.2011 (L 2 AL 85/08) - DRsp Nr. 2011/18712

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 85/08

DRsp Nr. 2011/18712

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 11. November 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3.120 Euro festgesetzt.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die Beklagte die Anzeige der Klägerin zur Besetzung der Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu Recht korrigieren konnte.

Die Klägerin ist als gemeinnützige GmbH gegründet und im Handelsregister eingetragen. Sie ist Mitglied im D. K. verband B. e.V. (jetzt D. K. verband S. landkreis e.V. mit Sitz in B.), der zugleich ihr einziger Gesellschafter ist.