LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.02.2011
L 1 R 325/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 16.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 VS 3/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.02.2011 (L 1 R 325/08) - DRsp Nr. 2011/18709

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.02.2011 - Aktenzeichen L 1 R 325/08

DRsp Nr. 2011/18709

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 16. Juli 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Gesundheitsbeschädigung "Weber-C-Fraktur linkes oberes Sprunggelenk" mit nachfolgendem Gesundheitsschaden als Dienstbeschädigung festzustellen und dem Kläger ein Dienstbeschädigungsausgleich zu gewähren ist.