Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichtes Halle vom 25. September 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und die dabei erzielten Entgelte festzustellen sind.
Dem am ... 1951 geborenen Kläger wurde mit Urkunde der Technischen Universität D. vom 01. November 1974 der akademische Grad eines Diplomingenieurs verliehen. Vom 15. Oktober 1974 bis zum 31. Dezember 1974 war er als Konstrukteur im VEB Maschinenbau Halberstadt und ab dem 01. Januar 1975 wie folgt beim VEB Mansfeld Kombinat Wilhelm Pieck beschäftigt:
01. Januar 1975 bis 28. Februar 1981: Konstrukteur im Werk für Anlagen- und Gerätebau, Hauptkonstruktionsbüro
01. März 1981 bis 31. Dezember 1982: Ingenieur für Kundendienst in der Aufbauleitung Handbohrmaschinen
01. Januar 1983 bis 31. Dezember 1985: Gruppenleiter Absatz und Kundendienst für die Produktionsstätte Handbohrmaschinen
01. Januar 1986 bis 31. Dezember 1989: Abteilungsleiter Absatz
01. Januar 1990 bis über den 30. Juni 1990 hinaus: Bereichsleiter Marketing und Verkauf im VEB Mansfeld Kombinat bzw. der M. u. GmbH.
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