LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.06.2010
L 3 R 212/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 486/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.06.2010 (L 3 R 212/08) - DRsp Nr. 2011/440

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen L 3 R 212/08

DRsp Nr. 2011/440

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Weiterbewilligung von Halbwaisenrente über den 30. April 2006 hinaus.

Der am ... 1988 geborene Kläger ist der leibliche Sohn der am ... 1962 geborenen S. K. (im Folgenden: Mutter) und Stiefsohn des am ... 1962 geborenen und am ... 1999 verstorbenen M. S. (im Folgenden: Versicherter). Der Kläger ist schwerbehindert; seit dem 2. Dezember 1993 sind bei ihm ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 und das Merkzeichen "B" anerkannt. Die Mutter und der Versicherte hatten am 18. August 1994 geheiratet und waren ausweislich des Mietvertrages vom 27. Oktober 1995 ab 15. November 1995 Mieter einer im 1. Obergeschoss gelegenen Wohnung in der Lohmannstraße 125 in K ...

Nach einer später im Verwaltungsverfahren von der Beklagten beigezogenen Mitteilung der Staatsanwaltschaft D. vom 4. Mai 2006 war der Versicherte am 4. Juli 1999 durch einen Sturz aus dem Fenster der Wohnung in der Lohmannstraße 125 zu Tode gekommen.