LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.02.2011
L 2 AL 41/08
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 150/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.02.2011 (L 2 AL 41/08) - DRsp Nr. 2011/9593

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 41/08

DRsp Nr. 2011/9593

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Berufungskläger führt den Rechtsstreit als Sonderrechtsnachfolger seiner am 1. April 2009 verstorbene Ehefrau (im Folgenden als Versicherte bezeichnet) weiter.

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Anspruchs der Versicherten auf Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 1. November 2005 bis zum 30. Oktober 2007; ab dem 1. November 2007 bezog die Versicherte Altersrente.