Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt in den verbundenen Verfahren eine Erhöhung der Verletztenrente aus einem anerkannten Arbeitsunfall vom 9. August 1973 aufgrund einer Verschlimmerung sowie die Erstattung von Fahrtkosten.
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