LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.06.2011
L 6 U 12/09
Vorinstanzen:
SG Stendal ? Gerichtsbescheid - S 6 U 58/05 ? 14.01.2009,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.06.2011 (L 6 U 12/09) - DRsp Nr. 2011/16223

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.06.2011 - Aktenzeichen L 6 U 12/09

DRsp Nr. 2011/16223

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt in den verbundenen Verfahren eine Erhöhung der Verletztenrente aus einem anerkannten Arbeitsunfall vom 9. August 1973 aufgrund einer Verschlimmerung sowie die Erstattung von Fahrtkosten.