LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.07.2011
L 2 AL 78/09
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 68/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.07.2011 (L 2 AL 78/09) - DRsp Nr. 2011/18721

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.07.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 78/09

DRsp Nr. 2011/18721

Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob der Kläger für den Zeitraum vom 29. Februar bis zum 31. Dezember 2004 einen Anspruch auf höhere Arbeitslosenhilfe (Alhi) als die gewährte hat.