LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.07.2011
L 1 R 153/10
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 23.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 574/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.07.2011 (L 1 R 153/10) - DRsp Nr. 2011/22187

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.07.2011 - Aktenzeichen L 1 R 153/10

DRsp Nr. 2011/22187

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 23. April 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz mit den dabei erzielten Entgelten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) festzustellen sind.