LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.01.2011
L 6 U 99/07
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 112/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.01.2011 (L 6 U 99/07) - DRsp Nr. 2012/19164

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2011 - Aktenzeichen L 6 U 99/07

DRsp Nr. 2012/19164

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Anerkennung eines Unfalls vom 19. Januar 2006 als Arbeitsunfall (Wegeunfall).

Die 1957 geborene und als Arzthelferin tätige Klägerin hatte im Jahr 2006 ihren Wohnsitz in der T. Str. in M ...Vom 18. auf den 19. Januar 2006 übernachtete sie bei ihrem Lebensgefährten im Hegewiesenweg 4 in M ... Als sie von dort am 19. Januar 2006 um 6.30 Uhr ihre Arbeitsstätte in der Halberstädter Chaussee 123 b in M. aufsuchen wollte, rutschte sie vor dem Wohnhaus auf dem Weg zu ihrem Pkw aus, stürzte und fiel auf die rechte Hand. Die noch am gleichen Tag aufgesuchte Durchgangsärztin Dr. S. diagnostizierte eine dislozierte Radiusfraktur rechts und überwies die Klägerin zur weiteren Behandlung in das Städtische Klinikum M ... In dem Bericht des Klinikums. vom 2. Februar 2006 teilte der Chefarzt Dr. D. mit, er habe die Klägerin am Unfalltag bei erheblicher Schwellung und Fehlstellung des Handgelenks rechts mit einem Fixateur externe versorgt.