LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.10.2011
L 2 AL 57/08
Vorinstanzen:
SG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 795/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.10.2011 (L 2 AL 57/08) - DRsp Nr. 2012/19162

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 57/08

DRsp Nr. 2012/19162

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) und der daraus resultierenden Erstattungsforderung.