LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.08.2010
L 1 R 358/07
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 24.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 376/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.08.2010 (L 1 R 358/07) - DRsp Nr. 2011/18704

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen L 1 R 358/07

DRsp Nr. 2011/18704

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 24. Juli 2007 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten, Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) festzustellen.

Dem 1955 geborenen Kläger wurde mit Urkunde der Technischen Universität D. vom 6. Oktober 1978 die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung Diplomingenieur zu führen. Nach seinen eigenen Angaben war der Kläger ab September 1978 als Projektingenieur im VEB Spezialbaukombinat Magdeburg, danach ab März 1981 als Leiter TKO im VEB Straßen- und Tiefbau Bitterfeld und ab Januar 1986 als Produktionsdirektor im VEB Kreisbaubetrieb Bitterfeld beschäftigt. Diese Tätigkeit übte er auch noch im Juni 1990 aus. Der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung trat der Kläger mit Wirkung zum 1. August 1982 bei. Eine Zusatzversorgungszusage erhielt er nicht.