LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.08.2010
L 1 R 261/07
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 29.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 92/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.08.2010 (L 1 R 261/07) - DRsp Nr. 2011/22184

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen L 1 R 261/07

DRsp Nr. 2011/22184

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau vom 29. Mai 2007 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten, Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Alternsversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) festzustellen.

Der 1940 geborene Kläger hat nach dem Zeugnis der Ingenieurschule für Bauwesen C. vom Juli 1972 die Abschlussprüfung als Ingenieurökonom bestanden. Zu diesem Zeitpunkt war er nach den Eintragungen im Sozialversicherungsausweis (SVA) als Zimmerermeister im VEB Hochbau Jessen beschäftigt. Ab Januar 1974 war er Bereichsleiter Hochbau im VEB (K) Hoch- und Tiefbau Jessen, ab Januar 1977 Technischer Direktor im VEB Bau (K) Jessen, ab Januar 1979 im gleichen Betrieb Produktionsleiter und ab Januar 1986 Produktionsdirektor. Diese Tätigkeit übte er auch noch im Juni 1990 aus. Der freiwilligen Zusatzrentenversicherung ist der Kläger mit Wirkung zum 1. Februar 1980 beigetreten. Eine Zusatzversorgungszusage erhielt er nicht.