Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der angefochtene Bescheid abgeändert wird.
Die Beklagte trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Riss des vorderen Kreuzbandes im linken Knie der Klägerin durch einen Arbeitsunfall verursacht worden ist.
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