LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.11.2010
L 6 U 102/07
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 71/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.11.2010 (L 6 U 102/07) - DRsp Nr. 2011/7345

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.11.2010 - Aktenzeichen L 6 U 102/07

DRsp Nr. 2011/7345

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 v. H. aus einem Arbeitsunfall vom ... 2002.

Die 1955 geborene Klägerin war seit Dezember 1990 als Angestellte in einer Postfiliale tätig. Am 3. Mai 2002 erschien gegen 17 Uhr ein maskierter Täter in der Filiale und bedrohte die Klägerin mit einer Waffe. Diese flüchtete in den von außen vergitterten Wertraum und schloss sich dort ein. Der Täter sprang über die Schalterbande und versuchte vergeblich, die verschlossene Tür zu öffnen. Die Klägerin verließ den Wertraum erst, nachdem der Täter die Filiale verlassen hatte. Sie war bereits am 20. August 2001 Opfer eines Überfalls auf die Postfiliale gewesen.