LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.07.2007
L 1 RA 248/03
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen 1 RA 5/02

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.07.2007 (L 1 RA 248/03) - DRsp Nr. 2011/22183

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.07.2007 - Aktenzeichen L 1 RA 248/03

DRsp Nr. 2011/22183

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 16.953,62 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist ein Beitragsanspruch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gegen die Klägerin in Höhe von 16.953,62 Euro (= 33.158,40 DM).

Die Klägerin betreibt stationäre und ambulante Einrichtungen der Behinderten-, Alten- und Krankenpflege. Sie entstand am 1. Juni 1999 durch Umwandlung aus dem P C Kreisverband (KV) B e.V ... Dieser wiederum war aus der Verschmelzung verschiedener P C Kreis- und Landesverbände e.V. hervorgegangen, darunter der P C KV D e.V. sowie der P C KV B e.V. als aufnehmendem Verein. Dem lagen ein Verschmelzungsvertrag vom 22. August 1997 sowie entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom gleichen Tag zugrunde. Die Eintragung erfolgte am 9. April 1998.