LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.03.2011
L 2 AL 46/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 307/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.03.2011 (L 2 AL 46/08) - DRsp Nr. 2011/9595

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.03.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 46/08

DRsp Nr. 2011/9595

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin verfolgt im Berufungsverfahren ihr Begehren weiter, die Beklagte zur Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) für einen Zeitraum ab dem 18. Februar 2006 zu verurteilen.