LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.11.2010
L 1 R 467/07
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 24.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 838/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.11.2010 (L 1 R 467/07) - DRsp Nr. 2011/18707

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.11.2010 - Aktenzeichen L 1 R 467/07

DRsp Nr. 2011/18707

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 24. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der "Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik" mit den dabei erzielten Entgelten festzustellen sind.

Der am ... 1944 geborene Kläger schloss sein Studium am 10. Juli 1970 ausweislich der Urkunde der Martin-Luther-Universität H.-W. mit dem akademischen Grad eines Diplom-Biologen ab. In der Zeit vom 6. August 1973 bis zum Juli 1981 war er als wissenschaftlicher Assistent beim Rat der Stadt Gera, Abteilung für Kultur, und bei den Museen der Stadt Gera und später als Leiter des Museums der Stadt Gera beschäftigt. Ab Juli 1981 bis zum 30. Juni 1990 war er beim Urania-Verlag tätig, wobei im Sozialversicherungsausweis die Tätigkeit als "Bereichsleiter/Lektor" bezeichnet wurde. Eine schriftliche Versorgungszusage aus einem Zusatzversorgungssystem erhielt er zur Zeit der DDR nicht.