LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.08.2011
L 6 U 59/09
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 4 U 23/05

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.08.2011 (L 6 U 59/09) - DRsp Nr. 2011/18797

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.08.2011 - Aktenzeichen L 6 U 59/09

DRsp Nr. 2011/18797

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin ein Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten für beide Instanzen und das Vorverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch über den Anspruch der Klägerin auf die Gewährung einer Verletztenrente aus dem nunmehr anerkannten Arbeitsunfall vom ... 2002.

Die 1985 geborene Klägerin fiel am 8. März 2002 während des Sportunterrichts bei der Ausführung eines Handstands zur linken Seite und kam mit der linken Schulter auf dem Boden auf. Der noch am selben Tag aufgesuchte Durchgangsarzt und Unfallchirurg Dr. M. der P.-G.-Stiftung W. vermerkte im Durchgangsarztbericht vom 11. März 2002 einen Druckschmerz über der Schulterblattmuskulatur und Schmerzen bei Abduktion und Anteversion. Die Röntgenaufnahmen hätten keine Fraktur ergeben. Er diagnostizierte eine Kontusion der Scapula/Schulterblattmuskulatur links. Unter dem 13. März 2002 ergänzte er, bei nochmaliger Überprüfung der Röntgenaufnahmen habe er eine zarte Konturunterbrechung im Bereich der Lateralseite der Epiphysenfuge des Humeruskopfes festgestellt und der Klägerin empfohlen, den Arm bis zur Schmerzgrenze zu bewegen.