Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 28. Februar 2007 wird dahingehend abgeändert, dass Zinsen erst ab 21. April 2005 zu zahlen sind.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 71.322,88 EUR festgesetzt.
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