Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 30. April 2008 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 48.887,50 EUR nebst 4 % Zinsen ab 16. April 2005 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 48.897,33 EUR festgesetzt.
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