LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.02.2011
L 6 U 47/07
Vorinstanzen:
Sozialgericht Magdeburg - S 3 U 168/04,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.02.2011 (L 6 U 47/07) - DRsp Nr. 2011/9136

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen L 6 U 47/07

DRsp Nr. 2011/9136

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob Arbeitsunfallfolgen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 vom Hundert (vH) und damit Anspruch auf Verletztenrente begründen.

Der 1983 geborene Kläger wurde am 2. August 2002 gegen 9.45 Uhr auf versichertem Weg von hinten von einem Pkw erfasst, knickte – ohne im Bereich der Füße oder Unterschenkel überrollt zu werden – mit dem rechten Fußgelenk um und fiel mit dem rechten Knie auf die rechte Hand. Der um 12.10 Uhr aufgesuchte Facharzt für Chirurgie und D-Arzt Dr. M. fand u.a. eine Schwellung und einen Druckschmerz unterhalb des rechten Außenknöchels, diagnostizierte einen Bruch des Endgliedes des rechten Zeigefingers, äußerte den Verdacht des Vorliegens einer Bandruptur im rechten Sprunggelenk und veranlasste die bis zum 10. August 2002 im Stadtkrankenhaus C. durchgeführte stationäre Behandlung des Klägers. Die dort durchgeführten Röntgenkontrollaufnahmen des rechten Sprunggelenkes, insbesondere die gehaltenen Aufnahmen, erbrachten keine Hinweise auf das Bestehen einer Bandinstabilität (Arztbrief vom 10. August 2002).