LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.02.2011
L 6 U 120/06
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 15/03

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.02.2011 (L 6 U 120/06) - DRsp Nr. 2012/19159

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen L 6 U 120/06

DRsp Nr. 2012/19159

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit nach der Nr. 1317 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Polyneuropathie (PNP) oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische.

Die 1960 geborene Klägerin absolvierte von 1977 bis 1980 die Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Laborassistentin (MTLA) an der Fachhochschule der Medizinischen Akademie M ... Anschließend arbeitete sie von März 1980 bis 14. März 1990 als MTLA im Institut für Pathobiochemie, zunächst von März 1980 bis 1983 im Labor des Hauptsitzes, anschließend von 1984 bis 1987 - unterbrochen durch ein Babyjahr 1985 - im Labor der Abteilung Experimentelle Chirurgie des Universitätsklinikums M. 1988 wechselte sie in den pathophysiologischen Bereich. Seit dem 15. März 1990 war sie als Medizinisch-Technische Assistentin (MTA) in der Klinik f. Neurochirurgie im Universitätsklinikum M.tätig.