LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.02.2011
L 6 U 118/07
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 49/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.02.2011 (L 6 U 118/07) - DRsp Nr. 2011/7371

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen L 6 U 118/07

DRsp Nr. 2011/7371

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger hinsichtlich eines Unfalles Versicherter in der gesetzlichen Unfallversicherung oder wie ein Versicherter zu behandeln ist.

Der 1952 geborene Kläger betrieb unter der Firma M. Bau-Service ein Bauunternehmen und war nicht freiwillig bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im März 2004 führte er beim Bauvorhaben Gemeinschaftshaus P. Trockenbauarbeiten aus. Grundlage war ein Nachunternehmervertrag mit der Fa. S. P. und A. GmbH vom 10. November 2003, wegen dessen Inhalt im Einzelnen auf Bl. 70-79 d. A. Bezug genommen wird. Der Kläger, der im Übrigen keine Arbeitnehmer beschäftigte, schaltete in die Bauausführung die Beigeladene und den Zeugen D. ein, der ebenfalls als selbständiger Bauunternehmer allein tätig war. Da die S. GmbH die auszuführenden Arbeiten nur über einen Vertragspartner abwickeln wollte, bestanden zwischen ihr und den weiteren Unternehmern keine Verträge. Mit der Beigeladenen schloss der Kläger den Vertrag vom 12. Januar 2004, Bl. 108 d. A., wonach beide die Montageaufträge der Fa. S. GmbH als gleichberechtigte Partner abwickeln wollten.