LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.06.2011
L 1 R 160/10
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale ? Urteil - S 6 R 96/10 ? 05.05.2010,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.06.2011 (L 1 R 160/10) - DRsp Nr. 2011/16177

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.06.2011 - Aktenzeichen L 1 R 160/10

DRsp Nr. 2011/16177

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG Halle vom 5. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten, Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) festzustellen.

Der am ... 1940 geborene Kläger erhielt ausweislich der Urkunde der Martin Luther-Universität H.-W. vom 1. November 1966 den akademischen Grad Diplom-Chemiker verliehen. Anschließend war er vom 15. November 1966 bis zum 31. Dezember 1977 beim VEB Filmfabrik W. und danach vom 1. Januar 1978 bis über den 30. Juni 1990 hinaus beim VEB Magnetbandfabrik D. bzw. dessen Rechtsnachfolgerin. Vom 1. Juli 1987 bis zum 30. Juni 1990 zahlte er Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR). Eine Zusatzversorgungszusage erhielt er während des Bestehens der DDR nicht.