LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2011
L 1 R 321/10
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 11.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 695/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2011 (L 1 R 321/10) - DRsp Nr. 2012/2743

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2011 - Aktenzeichen L 1 R 321/10

DRsp Nr. 2012/2743

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 11. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz mit den dabei erzielten Entgelten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) festzustellen sind.