LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2011
L 1 R 3/11
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 27.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 805/08

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2011 (L 1 R 3/11) - DRsp Nr. 2012/7759

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2011 - Aktenzeichen L 1 R 3/11

DRsp Nr. 2012/7759

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle vom 27. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beklagte die Altersrente des Klägers in zutreffender Höhe festgestellt hat.

Der am ... 1943 geborene Kläger war als Ingenieur vom 1. November 1974 bis zum 30. Juni 1990 Betriebstteilleiter beim VEB Kfz-Instandsetzungswerk H., Zweigbetrieb N ... Ab März 1991 arbeitete er als selbständiger Kfz-Sachverständiger. Er leistete Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung in der Zeit vom 1. Januar 1974 bis zum 30. Juni 1990. Eine schriftliche Versorgungszusage über eine Zusatzversorgung erhielt er in der DDR nicht (vgl. Urteil des Senats vom 23. September 2009 - L 1 R 475/06 -).