LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2011
L 1 R 238/08
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 20.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 481/06

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.10.2011 (L 1 R 238/08) - DRsp Nr. 2012/2742

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.10.2011 - Aktenzeichen L 1 R 238/08

DRsp Nr. 2012/2742

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 20. Juni 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung eines Sondertatbestandes im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 3 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG).

Der am ... 1947 geborene Kläger war vom 1. Januar 1976 bis zum 3. September 1983 Zweiter und Erster Sekretär der Bezirksleitung der FDJ, vom 1. Juli 1986 bis zum 30. September 1986 politischer Mitarbeiter der SED und vom 1. Oktober 1986 bis zum 30. Juni 1990 Erster Sekretär der SED-Kreisleitung. Im letztgenannten Zeitraum gehörte er dem Zusatzversorgungssystem der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der SED/PDS an.