LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.07.2011
L 3 R 372/09
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale ? Urteil - S 11 R 781/06 ? 31.08.2009,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.07.2011 (L 3 R 372/09) - DRsp Nr. 2011/16204

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.07.2011 - Aktenzeichen L 3 R 372/09

DRsp Nr. 2011/16204

Das Urteil des SG Halle vom 31. August 2009 und der Bescheid der Beklagten vom 29. Juli 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 26. September 2006 werden geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Rente wegen voller Erwerbsminderung vom 1. August 2011 bis zum 31. Juli 2014 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zur Hälfte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung – SGB VI) streitig.