Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 17. August 2010 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Voraussetzungen für die Weitergewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung über den 30. April 2007 hinaus bis zum 31. Dezember 2010 nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI).
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