LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.02.2009
L 7 VG 10/05
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale - S 1 VG 22/03 - 23.3.2005,

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.02.2009 (L 7 VG 10/05) - DRsp Nr. 2010/4194

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.02.2009 - Aktenzeichen L 7 VG 10/05

DRsp Nr. 2010/4194

Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 23. März 2005 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte dem Kläger wegen von ihm anerkannter gesundheitlicher Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) über den 31. August 2001 hinaus eine Beschädigtenrente in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zu gewähren hat.

Der am ... 1940 geborene Kläger beantragte am 18. April 1992 beim Beklagten Beschädigtenversorgung nach dem OEG in Verbindung mit dem BVG. Er machte geltend, am 16. November 1991 durch einen Hammerschlag einen Schädeldachdefekt erlitten zu haben. An diesem Tage war der Kläger im Verlauf eines Streits mit einem Nachbarn vor dem gemeinsam bewohnten Haus zu Boden gegangen. Noch am selben Tage war er in die chirurgische Abteilung des Kreiskrankenhauses H. aufgenommen worden. Dort hatte er angegeben, er sei von dem Nachbarn mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen worden. Bereits am Aufnahmetag war er wegen einer röntgenologisch und klinisch gesicherten Schädelimpressionsfraktur (unvollständiger Biegungsbruch am Schädeldach) operiert worden.