Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Bescheid vom 1. Dezember 2003 abgeändert wird.
Die Beklagte trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob Unfallfolgen aus einem Arbeitsunfall verblieben sind und deshalb eine Verletztenrente zu zahlen ist.
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