Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X darüber, ob der Kläger entgegen einem rechtskräftigem Urteil des Landessozialgerichts einen Anspruch auf eine Rente aufgrund einer Berufskrankheit Nr. 2108 und/oder Nr. 2110 nach der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (im Weiteren BK-Nr. 2108, 2110) hat.
Der Kläger ist am ... 1947 geboren. Sein Arbeitsleben gestaltete sich wie folgt:
September 1962 bis Juni 1965 Maurer-Lehre
anschließend Kurzzeiträume Transportarbeiter, Kraft- und Raupenfahrer
April 1966 bis Juli 1973 Traktorist in der Landwirtschaft
August 1973 bis Mai 1974 Rußbläser im VEB B.
Mai 1974 bis Mai 1975 Gleisleger bei der Sowjetisch-Deutschen-Aktien-Gesellschaft (SDAG) Wismut
Januar 1976 bis Mai 1977 Traktorist in der Landwirtschaft
anschließend Kurzzeiträume Heizer, Maschinenarbeiter, Gestellbauer, E.-Schweißer und Rangierarbeiter in verschiedenen VEB´n ... und bei der Bahn
September 1978 bis Mai 1979 Füller untertage
Juni 1979 bis Mai 1983 Anschläger untertage
Juni 1983 bis Mai 1988 Lokfahrer untertage
Juni 1988 bis Mai 1991 Lokfahrer übertage
Juni 1991 April 1995 Lagerarbeiter in einem Baufachmarkt
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|