LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.05.2011
L 7 SB 68/05
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 104/03

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.05.2011 (L 7 SB 68/05) - DRsp Nr. 2012/7750

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.05.2011 - Aktenzeichen L 7 SB 68/05

DRsp Nr. 2012/7750

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin einen höheren Grad der Behinderung als 70 sowie die Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) und H (Hilflosigkeit) beanspruchen kann.