LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.05.2011
L 6 U 50/07
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau ? Gerichtsbescheid - S 3 U 90/06 ? 20.03.2007,
BSG, - Vorinstanzaktenzeichen B 2 U 156/11 B

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.05.2011 (L 6 U 50/07) - DRsp Nr. 2011/16226

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.05.2011 - Aktenzeichen L 6 U 50/07

DRsp Nr. 2011/16226

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein vom Kläger erlittener Zeckenbiss ein Arbeitsunfall war.

Der damals 57jährige Kläger war bei der S. M. mbH als Leiter des Regionalbüros W./H. beschäftigt. Nachdem der Kläger über Jahre mit Beschwerden in Behandlung gewesen war, die diagnostisch dem Wirbelsäulenbereich zugeordnet worden waren, wurde er am 31. Juli 2004 in stationäre Behandlung der Klinik für Neurologie des Klinikums B. S. aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte als Notfall wegen seit drei Wochen zunehmenden Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule und plötzlich aufgetretenen Doppelbildern bei einer Abduzensparese rechts. Zuvor war der Kläger bereits in ambulanter Behandlung seit dem 12. Juli 2004 krankgeschrieben und blieb nachfolgend bis zum Januar 2005 arbeitsunfähig. Die Ärzte des Klinikums erkannten eine schwere Neuroborreliose mit Hirnnervenbeteiligung und ein Halswirbelsäulenschmerzsyndrom. Der Kläger blieb bis zum 20. August 2004 in stationärer Behandlung.