Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob dem Kläger wegen der anerkannten Folgen einer Berufskrankheit sowie eines Arbeitsunfalls eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 65 vom Hundert (vH) anstatt um bisher 55 vH zu gewähren ist.
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