LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.09.2011
L 10 R 93/10
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KN 90003/07

LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.09.2011 (L 10 R 93/10) - DRsp Nr. 2012/19145

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.09.2011 - Aktenzeichen L 10 R 93/10

DRsp Nr. 2012/19145

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Die Klägerin ist am ... 1971 geboren, erwarb nach einer Ausbildung zur Facharbeiterin für Eisenbahnbetrieb im Jahre 1991 die Qualifikation zur Fahrdienstleiterin und war seitdem als solche beschäftigt. In der Zeit vom 9. September 2004 bis 8. März 2006 bezog sie Krankengeld, ab 9. März 2006 Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Am 9. Februar 2006 beantragte sie mit Auslaufen des Krankengeldes Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen ständiger starker Schmerzen, Schwellung und Bewegungseinschränkung. Das Sprunggelenk sei nicht belastbar.

Die Beklagte zog umfangreiche Befundunterlagen der behandelnden Orthopäden einschließlich MRT, CT und Laborbefunden bei und veranlasste ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD) vom 8. Mai 2006 durch die Fachärztinnen für Innere Medizin Ende und Dr. H ... Dieses enthält die Diagnosen:

Minderbelastbarkeit des linken Sprunggelenkes bei chronischer Tendosynovialitis der Sehnenscheide mit Zustand nach Synovektomie im Juni 2005 und Revisionseingriff im Februar 2006 und bei Knick-Senk-Spreizfüßen (M 65.09 LG).