LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.01.2011
L 2 AL 44/10 NZB
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 09.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 242/09

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.01.2011 (L 2 AL 44/10 NZB) - DRsp Nr. 2011/7110

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2011 - Aktenzeichen L 2 AL 44/10 NZB

DRsp Nr. 2011/7110

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Halle vom 9. März 2010 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle (SG) vom 9. März 2010.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der von der Beklagten zur erstattenden Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im sog. "isolierten Vorverfahren".