Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 13. Januar 2006 wird aufgehoben und den Klägern wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwältin K. H. bewilligt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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