Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu gewährenden Leistungen. Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens sind nur die Leistungen für die Monate August und September 2007.
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