LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.10.2011
L 5 AS 224/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Magdeburg - S 3 AS 2265/10) - 27.5.2011,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.10.2011 (L 5 AS 224/11 B ER) - DRsp Nr. 2012/2747

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.10.2011 - Aktenzeichen L 5 AS 224/11 B ER

DRsp Nr. 2012/2747

Der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. Mai 2011 wird geändert: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Erstattungsforderung im Bescheid des Antragsgegners vom 3. Juni 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. Juli 2010 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 15. Dezember 2010 und 9. September 2011 wird aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az.: S 3 AS 2265/10) gegen den Bescheid insgesamt angeordnet. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Gründe:

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer begehrt die Anordnung bzw. Feststellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen Rücknahme- und Erstattungsbescheid des Antrags- und Beschwerdegegners und Vollzugsfolgenbeseitigung.