LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.02.2009
L 5 B 305/08 AS
Vorinstanzen:
SG Dessau - S 6 AS 2021/07 - 3.6.2008,
SG Dessau - S 6 AS 1997/07 - 3.6.2008,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 20.02.2009 (L 5 B 305/08 AS) - DRsp Nr. 2009/22707

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2009 - Aktenzeichen L 5 B 305/08 AS - Aktenzeichen L 5 B 304/08 AS

DRsp Nr. 2009/22707

Die Beschwerden gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 3. Juni 2008 werden als unzulässig verworfen.

Kosten für die Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für zwei vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau anhängige Klagen, in denen er höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wegen eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen begehrt.

Der am 19 geborene Beschwerdeführer ist seit dem 18. September 2002 als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 anerkannt (Bescheid des Amtes für Versorgung und Soziales Halle vom 19. Juni 2003). Der Beschwerdeführer lebt mit seiner Lebensgefährtin in einer Bedarfsgemeinschaft und erhält Leistungen nach dem SGB II. Dabei wurde ihm seit dem 1. September 2006 wegen der Folgen einer Krebserkrankung ein ernährungsbedingter Mehraufwand von 25,00 EUR bewilligt.