Auf die Beschwerde des Klägers vom 2. September 2010 wird der Beschluss des SG Dessau-Roßlau vom 28. Juli 2010 aufgehoben und die Sache an das
I. Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit einer Beitragsforderung der beklagten Krankenkasse gegen den Kläger als Inhaber einer Einzelfirma wegen der Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Der Kläger hat Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Unter dem 14. August 2008 hat das
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