LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 17.05.2010
L 3 R 18/10 B ER
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale - S 13 R 942/09 ER,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 17.05.2010 (L 3 R 18/10 B ER) - DRsp Nr. 2010/13180

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.05.2010 - Aktenzeichen L 3 R 18/10 B ER

DRsp Nr. 2010/13180

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 293,79 EUR festgesetzt.

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Beiträgen für die Tätigkeit des Bürgermeisters der Antragstellerin vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2008.

Die Antragstellerin, im Folgenden Ast., ist eine Gemeinde in Sachsen-Anhalt, die der Verwaltungsgemeinschaft "Seegebiet M. L." angehört. Die Ast. beschäftigt zwei Gemeindearbeiter. Seit Oktober 1994 ist H. M. (H.M.) als ehrenamtlicher Bürgermeister der Ast. bestellt und erhält auf Grund seiner Amtsstellung von der Ast. eine monatliche Zahlung in Höhe von 767,00 EUR. H.M. stand in dem hier maßgebenden Zeitraum im Übrigen in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, für das für den Zeitraum vom 4. August bis zum 31. Dezember 2008 Beiträge auf der Grundlage eines Bruttoarbeitsentgelts in Höhe von 12.258,00 EUR abgeführt wurden.