LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.09.2011
L 3 R 253/10 B
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 03.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 790/09

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.09.2011 (L 3 R 253/10 B) - DRsp Nr. 2011/20833

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2011 - Aktenzeichen L 3 R 253/10 B

DRsp Nr. 2011/20833

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 3. August 2010 aufgehoben.

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Patzschke, Zeitz, beigeordnet.

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein vor dem Sozialgericht Halle (SG) geführtes Klageverfahren, mit dem er die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung begehrt.

Der am ... 1953 geborene Kläger erlernte nach Abschluss der achtklassigen allgemeinbildenden Oberschule den Beruf eines Maurers mit Teilfacharbeiterabschluss und war bis zum 31. Dezember 1997 im erlernten Beruf tätig.