LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 15.11.2010
L 2 AS 316/10 B ER
Vorinstanzen:
SG Halle/Saale - S 15 AS 1654/10 ER - 21.4.2010,

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 15.11.2010 (L 2 AS 316/10 B ER) - DRsp Nr. 2010/20629

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.11.2010 - Aktenzeichen L 2 AS 316/10 B ER

DRsp Nr. 2010/20629

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerinnen gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 21. April 2010 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin zu 1) vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache monatlich 359,00 Euro ab dem 29. März 2010 bis einschließlich 30. April 2011 zu gewähren.

Der Antrag der Antragstellerin zu 2) wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin zu 1) 3/5 ihrer außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Außergerichtliche Kosten der Antragstellerin zu 2) sind nicht zu erstatten.

Der Antragstellerin zu 1) wird für das Beschwerdeverfahren ab dem 8. November 2010 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G gewährt.

Gründe:

I. Die Antragstellerinnen begehren im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).