LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 14.04.2010
L 5 AS 104/08
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen 23 AS 379/05

LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 14.04.2010 (L 5 AS 104/08) - DRsp Nr. 2011/20782

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2010 - Aktenzeichen L 5 AS 104/08

DRsp Nr. 2011/20782

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I. Die Kläger und Berufungskläger (im Folgenden: Kläger zu 1. und 2.) wenden sich gegen die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. November 2005 an sie als Bedarfsgemeinschaft.

Die am ... 1961 geborene Klägerin zu 1. ist ledig; der am ... 1962 geborene Kläger zu 2. ist seit 1985 geschieden. Sie kennen sich nach ihren Angaben seit 1989. Sie wohnten ab 1999 zusammen, zunächst in einer 3-Raum-Wohnung und vom 1. Juli 2001 bis 30. September 2008 in einer 2-Raum-Wohnung mit einer Größe von 48,60 m². Beide Kläger waren als Mieter in dem Mietvertrag aufgeführt. Die monatliche Miete wurde von dem Konto der Klägerin zu 1. abgebucht. Zum 1. Oktober 2008 ist die Klägerin zu 1. umgezogen.